OLG Düsseldorf - Beschluss vom 17.10.2002
10 W 101/02
Normen:
ZPO § 104 Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen:
JurBüro 2003, 87
Rpfleger 2003, 140

Nachträgliche Festsetzung von Zinsen nach Gesetzesänderung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2002 - Aktenzeichen 10 W 101/02

DRsp Nr. 2004/9028

Nachträgliche Festsetzung von Zinsen nach Gesetzesänderung

»1. Die nach rechtskräftigem Abschluß des Kostenfestsetzungsverfahrens eingetretene Änderung des § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO eröffnet nicht die Möglichkeit einer nachträglichen Festsetzung der den Zinssatz von 4 % übersteigenden Zinsen. Die geänderte Fassung des § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO ist auf die vor der Rechtsänderung bereits abgeschlossenen Verfahren nicht anzuwenden. 2. Das sind aus § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO a.F. ergebende Antragsrecht ist mit der Entscheidung über diesen Antrag verbraucht; auch die nachträgliche Rechtsänderung läßt dieses nicht wieder aufleben.«

Normenkette:

ZPO § 104 Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen
JurBüro 2003, 87
Rpfleger 2003, 140