Nachträgliche Festsetzung von Zinsen nach Gesetzesänderung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2002 - Aktenzeichen 10 W 101/02
DRsp Nr. 2004/9028
Nachträgliche Festsetzung von Zinsen nach Gesetzesänderung
»1. Die nach rechtskräftigem Abschluß des Kostenfestsetzungsverfahrens eingetretene Änderung des § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO eröffnet nicht die Möglichkeit einer nachträglichen Festsetzung der den Zinssatz von 4 % übersteigenden Zinsen. Die geänderte Fassung des § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO ist auf die vor der Rechtsänderung bereits abgeschlossenen Verfahren nicht anzuwenden. 2. Das sind aus § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO a.F. ergebende Antragsrecht ist mit der Entscheidung über diesen Antrag verbraucht; auch die nachträgliche Rechtsänderung läßt dieses nicht wieder aufleben.«