OLG Dresden - Beschluss vom 16.09.2004
11 W 858/04
Normen:
ZPO § 3 ; ZPO § 6 ; GKG § 25 ;
Fundstellen:
NJ 2005, 41
Vorinstanzen:
LG Leipzig, - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 7034/03

Nachträgliche Änderung des Streitwertes

OLG Dresden, Beschluss vom 16.09.2004 - Aktenzeichen 11 W 858/04

DRsp Nr. 2004/17283

Nachträgliche Änderung des Streitwertes

»1. Der Streitwert darf auch dann nachträglich auf Beschwerde geändert werden, wenn dadurch eine rechtskräftige Kostengrundentscheidung falsch wird (Abweichung von BGH XII ZR 103/98 vom 31.08.2000). 2. Der Streitwert einer Klage auf Auflassung entspricht dem Kaufpreisrest, über den die Parteien allein noch streiten.«

Normenkette:

ZPO § 3 ; ZPO § 6 ; GKG § 25 ;

Entscheidungsgründe: