I. 1. Mit notarieller Urkunde vom 10.4.1990 bot die Stadt der Beteiligten, einer Verlags-GmbH, den Abschluß eines Kaufvertrages über eine Gewerbefläche von - letztlich - 62598/m² zur Errichtung eines Verlags- und Druckzentrums an. Der Kaufpreis sollte 35 DM/m² betragen. Es wurde vereinbart, daß das Angebot angenommen werden müsse, wenn der Verkäufer dies nach Fertigstellung der Planierung des Grundstücks verlange. In der Urkunde wurde auch die Eintragung einer Auflassungsvormerkung beantragt, die am 9.5.1990 vorgenommen wurde.
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