LG Braunschweig, - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 61/97
Nachfestsetzung höherer Zinsen im Kostenfestsetzungsbeschluss
OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.02.2003 - Aktenzeichen 1 W 6/03
DRsp Nr. 2004/14763
Nachfestsetzung höherer Zinsen im Kostenfestsetzungsbeschluss
Die nachträgliche Festsetzung höherer Zinsen kommt nicht in Betracht, wenn bereits in einem früheren Kostenfestsetzungsbeschluss Zinsen nach dem gesetzlichen Zinssatz rechtskräftig festgesetzt worden sind.