Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten und unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 24, vom 10.6.2010 geändert.
Die vom Beklagten an den Kläger nach dem rechtskräftigen Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 27.2.2007 im Wege der Nachfestsetzung zu erstattenden Kosten werden auf
EUR 1.104,09
nebst einer Verzinsung von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.4.2010 festgesetzt.
Der weitergehende Antrag des Klägers vom 19.4.2010 wird zurückgewiesen.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|