Für das von den Antragstellern als Nachbarn betriebene vorläufige Rechtsschutzverfahren gegen die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (Typ Enercon E 48, 800 KW Nennleistung, Gesamthöhe 99,6 m) in einer Entfernung von 780 m zu dem in ihrem Eigentum stehenden Hausgrundstück hat das Verwaltungsgericht Lüneburg mit dem angegriffenen Beschluss den Streitwert auf 7.500,-- EUR festgesetzt. Die dagegen von den Prozessbevollmächtigten der Beigeladenen aus eigenem Kosteninteresse im eigenen Namen gegen die Festsetzung des Streitwerts erhobene Beschwerde mit dem Ziel, den Streitwert auf 30.000,-- EUR anzuheben, ist zulässig (§§ 32 Abs. 2 S. 1 RVG, 68 Abs. 1 GKG), aber nicht begründet.
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