OLG Köln - Beschluss vom 11.03.2009
2 Ws 55/09
Normen:
RVG -VV Nr. 4141 Abs. 1 Ziff. 3;
Fundstellen:
AGS 2009, 271
RVGreport 2009, 348
StRR 2010, 40
StraFo 2009, 175

Mitwirkungserfordernis des Verteidigers bei Entstehen der Befriedungsgebühr; Revisionsrücknahme durch die Staatsanwaltschaft

OLG Köln, Beschluss vom 11.03.2009 - Aktenzeichen 2 Ws 55/09

DRsp Nr. 2009/6864

Mitwirkungserfordernis des Verteidigers bei Entstehen der Befriedungsgebühr; Revisionsrücknahme durch die Staatsanwaltschaft

Nimmt die Staatsanwaltschaft die von ihr eingelegte Revision zurück, entsteht die Rücknahmegebühr des Verteidigers nach VV Nr. 4141 Abs. 1 Ziff. 3 nur, wenn der Verteidiger an der Rücknahme des Rechtsmittels mitgewirkt hat.

Tenor:

Die Beschwerde wird verworfen.

Normenkette:

RVG -VV Nr. 4141 Abs. 1 Ziff. 3;

Gründe: