FG München - Urteil vom 06.11.2003
5 K 3976/00
Normen:
BewG § 95 Abs. 1 ; BewG § 96 Abs. 1 S. 1 ; FGO § 136 Abs. 1 S. 3 ; FGO § 139 Abs. 4 ;

Mitunternehmerschaft; Mitunternehmerrisiko; Mitunternehmerinitiative; Einheitswert bei teilweise fehlender Mitunternehmerschaft; Streitwert bei Umqualifizierung von Einkünften

FG München, Urteil vom 06.11.2003 - Aktenzeichen 5 K 3976/00

DRsp Nr. 2004/546

Mitunternehmerschaft; Mitunternehmerrisiko; Mitunternehmerinitiative; Einheitswert bei teilweise fehlender Mitunternehmerschaft; Streitwert bei Umqualifizierung von Einkünften

1. Auswirkungen auf die Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft bei teilweise fehlender Mitunternehmerschaft von sog. Außensozien. 2. Streitwertfestsetzung bei bloßer Umqualifizierung von Einkünften.

Normenkette:

BewG § 95 Abs. 1 ; BewG § 96 Abs. 1 S. 1 ; FGO § 136 Abs. 1 S. 3 ; FGO § 139 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Beigeladene zu 1. Mitunternehmer der ... & Partner GbR ist und ob für ihn in der Gewinnermittlung 1992 eine Pensionsrückstellung zu bilden ist.

I.