OLG Köln - Urteil vom 17.03.2006
6 U 176/05
Normen:
UWG § 3 § 5 Abs. 1, 2 Nr. 3 ; BRAGO § 118 Abs. 2 ;
Fundstellen:
GRUR-RR 2006, 287
OLGReport-Köln 2006, 656
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 14.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 14/05

Mitglied im Bundesverband - Zur irreführenden Werbung mit Verbandsmitgliedschaft und Verbandsauszeichnung

OLG Köln, Urteil vom 17.03.2006 - Aktenzeichen 6 U 176/05

DRsp Nr. 2006/19594

Mitglied im Bundesverband - Zur irreführenden Werbung mit Verbandsmitgliedschaft und Verbandsauszeichnung

»1. a.) Die Werbung mit der Angabe, Mitglied in einem Bundesverband zu sein, ist zur Irreführung geeignet, wenn es sich nur um die Mitgliedschaft in einem Landesfachverband handelt, der seinerseits Bundesverbandsmitglied ist. b.) Diese Irreführung ist wettbewerblich nicht erheblich, wenn sämtliche einzelnen Unternehmen allein die Mitgliedschaft in einem Landesverband erhalten können und sich der Bundesverband ausschließlich aus den Landesverbänden zusammensetzt. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Bezeichnungsgewohnheiten der in Rede stehenden Branche die präzisen Organisationsverhältnisse selbst vernachlässigen. 2. Wer ohne weitere Angaben damit wirbt, von seinem Berufsverband ausgezeichnet worden zu sein, erweckt den Eindruck, dass es sich dabei um eine positive Bewertung seiner Fachkompetenz handelt. Die Werbung führt daher in die Irre, wenn die Auszeichnung lediglich auf einem Jubiläum (hier: 100 jähriges Bestehen des Unternehmens) beruht.