I.
Die Klägerin hatte die Beklagten, die Mitglieder einer Rechtsanwaltssozietät in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Sitz in ... sind bzw. waren, als Gesamtschuldner auf Schadensersatz aus Anwaltshaftung in Anspruch genommen. Das Landgericht hat durch Urteil vom 19. März 2001 die Klage abgewiesen und der Klägerin die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
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