Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Hamburg vom 27.06.2013, AZ
Die von der Beklagten an die Klägerin nach dem vorläufig vollstreckbaren Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 11.12.2013 zu erstattenden Kosten werden auf
€ 24.894,80
nebst Zinsen von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.03.2013 festgesetzt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte nach einem Beschwerdewert von € 4.227,20.
Die zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache Erfolg.
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