LG Zweibrücken - Beschluß vom 15.11.1996 (1 Qs 136/96) - DRsp Nr. 1997/1028
LG Zweibrücken, Beschluß vom 15.11.1996 - Aktenzeichen 1 Qs 136/96
DRsp Nr. 1997/1028
»Der mit einer Geldstrafe geahndete Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfordert nicht die Mitwirkung eines Verteidigers. Das Verschlechterungsverbot gilt auch dann, wenn das Revisionsgericht das Verfahren auf ein Rechtsmittel des Angeklagten eingestellt hat und dieselbe Tat erneut angeklagt wird.«