LG Wuppertal - Beschluß vom 29.09.1998 (23 Qs 344/98) - DRsp Nr. 1999/5427
LG Wuppertal, Beschluß vom 29.09.1998 - Aktenzeichen 23 Qs 344/98
DRsp Nr. 1999/5427
Verteidigt ein Rechtsanwalt den Angeklagten in mehreren Verfahren, die in der Hauptverhandlung erst nach Aufruf der Sache verbunden werden, so steht ihm in jeder einzelnen Sache die Hauptverhandlungsgebühr zu.