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1992
Sonstige
Sonstige
LG
LG Würzburg
LG Würzburg - Beschluß vom 08.07.1992
3 T 1152/92
Normen:
BRAGO
§§
2
, §
31
Abs.
1
Nr.
2
, §
35
;
ZPO
§
128
Abs.
3
, § 495a;
Fundstellen:
Rpfleger 1993, 130
LG Würzburg - Beschluß vom 08.07.1992 (3 T 1152/92) - DRsp Nr. 1998/12338
LG Würzburg,
Beschluß
vom 08.07.1992
- Aktenzeichen 3 T 1152/92
DRsp Nr. 1998/12338
Im vereinfachten Verfahren vor dem Amtsgericht nach
ZPO
§
495a
entsteht auch die Verhandlungsgebühr nach §
31
Abs.
1
Nr.
2
BRAGO
(§
35
BRAGO
analog).
Normenkette:
BRAGO
§§
2
, §
31
Abs.
1
Nr.
2
, §
35
;
ZPO
§
128
Abs.
3
, § 495a;
Fundstellen
Rpfleger 1993, 130
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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