LG Weiden - Beschluß vom 27.02.1989 (1 Qs 17/89) - DRsp Nr. 1998/12322
LG Weiden, Beschluß vom 27.02.1989 - Aktenzeichen 1 Qs 17/89
DRsp Nr. 1998/12322
Da sich der Beschuldigte sich in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidigers bedienen darf, sind einem Verurteilten auch im Revisionsverfahren erwachsene notwendige Auslagen zu erstatten, wenn die Staatsanwaltschaft vor Begründung derselben die Revision zurücknimmt.