LG Traunstein - Beschluß vom 29.09.1987 (6 Qs 171/87) - DRsp Nr. 1998/8686
LG Traunstein, Beschluß vom 29.09.1987 - Aktenzeichen 6 Qs 171/87
DRsp Nr. 1998/8686
Fotokopierkosten für die Anfertigung einer Zweitakte, deren Blattzahl identisch mit der Numerierung in den Strafakten des Gerichts ist, sind auch insoweit zu erstatten, als der Verteidiger eigene in der Akte befindliche Schriftsätze und übersandte Protokolle und Urteilsabschriften abgelichtet hat.