LG Traunstein - Beschluß vom 28.11.1991
1 T 2427/91
Normen:
KostO § 19 Abs. 4 ;
Fundstellen:
JurBüro 1993, 359

LG Traunstein - Beschluß vom 28.11.1991 (1 T 2427/91) - DRsp Nr. 1998/12265

LG Traunstein, Beschluß vom 28.11.1991 - Aktenzeichen 1 T 2427/91

DRsp Nr. 1998/12265

Wird aufgrund einer bewilligten Flächenstillegung ein landwirtschaftlicher Betrieb für noch mehr als zwei Jahre nicht betrieben, kommt bei einem ihn betreffenden Überlassungsvertrag eine Wertprivilegierung nach § 19 Abs. 4 KostO nicht in Betracht.

Normenkette:

KostO § 19 Abs. 4 ;
Fundstellen
JurBüro 1993, 359