LG Traunstein - Beschluß vom 28.11.1991 (1 T 2427/91) - DRsp Nr. 1998/12265
LG Traunstein, Beschluß vom 28.11.1991 - Aktenzeichen 1 T 2427/91
DRsp Nr. 1998/12265
Wird aufgrund einer bewilligten Flächenstillegung ein landwirtschaftlicher Betrieb für noch mehr als zwei Jahre nicht betrieben, kommt bei einem ihn betreffenden Überlassungsvertrag eine Wertprivilegierung nach § 19 Abs. 4KostO nicht in Betracht.