LG Traunstein - Beschluß vom 16.10.1986 (4 T 2656/86) - DRsp Nr. 1998/12297
LG Traunstein, Beschluß vom 16.10.1986 - Aktenzeichen 4 T 2656/86
DRsp Nr. 1998/12297
Zur Frage der Aufteilung der Kosten des Mahnverfahrens, wenn bei Erlaß des Vollstreckungsbescheids bekannt wird, daß bereits der Mahnbescheid aufgrund von Teilzahlungen des Schuldners nur teilweise hätte ergehen dürfen.