LG Regensburg - Beschluß vom 23.07.1991 (2 T 190/91) - DRsp Nr. 1998/12195
LG Regensburg, Beschluß vom 23.07.1991 - Aktenzeichen 2 T 190/91
DRsp Nr. 1998/12195
Wird in einem Räumungsrechtstreit das schriftliche Vorverfahren angeordnet, liegt ein "sofortiges" Anerkenntnis jedenfalls dann nicht vor, wenn zunächst eine Verteidigungsanzeige eingereicht und das Anerkenntnis erst in einem späteren Schriftsatz erfolgt.