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1992
Sonstige
Sonstige
LG
LG Osnabrück
LG Osnabrück - Beschluß vom 06.08.1992
26 Qs OWi 21/92
Normen:
BRAGO
§
12
,
105
;
Fundstellen:
NiedersRpfl 1992, 241
LG Osnabrück - Beschluß vom 06.08.1992 (26 Qs OWi 21/92) - DRsp Nr. 1994/15213
LG Osnabrück,
Beschluß
vom 06.08.1992
- Aktenzeichen 26 Qs OWi 21/92
DRsp Nr. 1994/15213
In Verkehrsordnungswidrigkeitssachen sind die Gebühren gem. §
105
Abs.
1
,
2
BRAGO
in der Regel dem unteren Drittel des Gebührenrahmens zu entnehmen.
Normenkette:
BRAGO
§
12
,
105
;
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