LG Krefeld - 24.04.1986 (26 Qs 87/86) - DRsp Nr. 1992/11260
LG Krefeld, vom 24.04.1986 - Aktenzeichen 26 Qs 87/86
DRsp Nr. 1992/11260
c. Erstattungsfähige Aufwendungen für einen Rechtsanwalt (§ 464 a Abs. 2 Nr. 2StPO): (c) keine Erstattung der Verteidigerkosten für die Wahrnehmung von Hauptverhandlungsterminen bei Nichterscheinen des Angeklagten wegen einer Auslandsurlaubsreise, die er (vorher) weder dem Gericht noch seinem Verteidiger angezeigt hatte.