LG Köln - Beschluß vom 22.04.1996
107 Qs 96/96
Normen:
BRAGO § 15, § 97 Abs. 3 ;
Fundstellen:
JurBüro 1996, 531

LG Köln - Beschluß vom 22.04.1996 (107 Qs 96/96) - DRsp Nr. 1996/30654

LG Köln, Beschluß vom 22.04.1996 - Aktenzeichen 107 Qs 96/96

DRsp Nr. 1996/30654

Wird ein Rechtsanwalt dem Angeklagten erst nach Aufhebung und Zurückverweisung im Revisionsverfahren als Pflichtverteidiger beigeordnet, so kann er weder für die zuvor durchgeführte Hauptverhandlung, noch für das Revisionsverfahren eine Pflichtverteidigervergütung geltend machen.

Normenkette:

BRAGO § 15, § 97 Abs. 3 ;
Fundstellen
JurBüro 1996, 531