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1995
Sonstige
Sonstige
LG
LG Köln
LG Köln - Beschluß vom 20.07.1995
108 Qs 50/95
Normen:
BRAGO
§
83
, §
97
;
Fundstellen:
JurBüro 1995, 640
StV 1995, 482
LG Köln - Beschluß vom 20.07.1995 (108 Qs 50/95) - DRsp Nr. 1995/8272
LG Köln,
Beschluß
vom 20.07.1995
- Aktenzeichen 108 Qs 50/95
DRsp Nr. 1995/8272
Die erhöhte Pflichtverteidigergebühr bei Verteidigung eines inhaftierten Angeklagten entsteht auch dann, wenn dieser in anderer Sache in Haft sitzt.
Normenkette:
BRAGO
§
83
, §
97
;
Fundstellen
JurBüro 1995, 640
StV 1995, 482
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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