LG Göttingen - Beschluß vom 08.11.1995 (2 Qs 170/95) - DRsp Nr. 1996/22704
LG Göttingen, Beschluß vom 08.11.1995 - Aktenzeichen 2 Qs 170/95
DRsp Nr. 1996/22704
»Das Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht wird nicht verletzt, wenn bei Gewährung von Akteneinsicht im Wege der Übermittlung über ein auswärtiges Gericht die Aushändigung der Akten von der Zahlung der Aktenversendungspauschale abhängig gemacht wird.«