Am 23./24.10.1980 kam es zu einem Verkehrsunfall, an dem beide Parteien beteiligt waren.
Mit Schreiben vom 7.11.80 machte der Bevollmächtigte des Beklagten Schadensersatzansprüche gegenüber der Klägerin und dem Haftpflichtversicherer der Klägerin geltend und forderte deren Begleichung bis zum 20.11.80. Zahlung erfolgte bis zu diesem Termin nicht.
Nach Einreichung eines Mahnbescheides bei Gericht am 25.11.80 ging am 26.11.80 bei dem Bevollmächtigten des Beklagten ein der Hauptforderung entsprechender Betrag von 4.182,03 DM ein.
Am 23.12.80 zahlte die Haftpflichtversicherung der Klägerin an den Bevollmächtigten des Beklagten 7,5/10 der ihm entstandenen Gebühr, mithin 206,50 DM.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|