LG Essen vom 15.10.1984
7 T 490/84
Normen:
BRAGO § 132 Abs.3;
Fundstellen:
AnwBl 1985, 110
DRsp IV(477)213e

LG Essen - 15.10.1984 (7 T 490/84) - DRsp Nr. 1992/11025

LG Essen, vom 15.10.1984 - Aktenzeichen 7 T 490/84

DRsp Nr. 1992/11025

e. Vergleichsgebühr (Abs. 3) und Tätigkeitsgebühr (Abs. 2) im Rahmen der Beratungshilfe können nebeneinander entstehen.

Normenkette:

BRAGO § 132 Abs.3;

»... Die Kammer gibt ihre bisher vertretene Auffassung auf und schließt sich der Ä soweit ersichtlich Ä ganz vorherrschenden Meinung an, daß die Gebühr gemäß § 132 Abs. 2 und die Gebühr nach § 132 Abs. 3 BRAGebO nebeneinander entstehen können [folgen LitHinw.].