LG Dresden - Beschluß vom 10.04.1995 (2 T 0850/94) - DRsp Nr. 1998/5469
LG Dresden, Beschluß vom 10.04.1995 - Aktenzeichen 2 T 0850/94
DRsp Nr. 1998/5469
Eine Sondervergütung nach § 118 Abs. 1BRAGO für eine außergerichtliche Einzeltätigkeit des Verwalters ist dann angemessen, wenn dieser eine Tätigkeit in Person ausführt, die ein nicht auf dem betroffenen Gebiet ausgebildeter Verwalter einem Dritten zur Durchführung übertragen hätte.