LG Dresden - Beschluß vom 10.04.1995
2 T 0850/94
Normen:
BRAGO § 118 Abs. 1 ;
Fundstellen:
ZIP 1995, 1035

LG Dresden - Beschluß vom 10.04.1995 (2 T 0850/94) - DRsp Nr. 1998/5469

LG Dresden, Beschluß vom 10.04.1995 - Aktenzeichen 2 T 0850/94

DRsp Nr. 1998/5469

Eine Sondervergütung nach § 118 Abs. 1 BRAGO für eine außergerichtliche Einzeltätigkeit des Verwalters ist dann angemessen, wenn dieser eine Tätigkeit in Person ausführt, die ein nicht auf dem betroffenen Gebiet ausgebildeter Verwalter einem Dritten zur Durchführung übertragen hätte.

Normenkette:

BRAGO § 118 Abs. 1 ;
Fundstellen
ZIP 1995, 1035