LG Coburg - Beschluß vom 28.12.1987 (2 T 98/87) - DRsp Nr. 1998/11917
LG Coburg, Beschluß vom 28.12.1987 - Aktenzeichen 2 T 98/87
DRsp Nr. 1998/11917
Im Zwangsvollstreckungsverfahren ist nicht zu prüfen, ob der Abschluß eines Teilzahlungsvergleichs eine Vergleichsgebühr i.S. von § 23BRAGO auslöst, da es sich dabei nicht um notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung handelt.