LG Braunschweig - 06.12.1984 (8 T 699/84) - DRsp Nr. 1992/10971
LG Braunschweig, vom 06.12.1984 - Aktenzeichen 8 T 699/84
DRsp Nr. 1992/10971
c. Erhöhung der Prozeßgebühr nach Abs. 1 Satz 2 (c) nicht für die Vertretung von Wohnungseigentümern in einem Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 WohnEigG durch einen vom Verwalter beauftragten und informierten Anwalt.