LG Bayreuth - Beschluß vom 30.12.1992 (4 T 44/92) - DRsp Nr. 1998/11833
LG Bayreuth, Beschluß vom 30.12.1992 - Aktenzeichen 4 T 44/92
DRsp Nr. 1998/11833
Für die Eintragung der Auflassung einer Eigentumswohnung kann der Geschäftswert sowohl nach dem hochgerechneten Brandversicherungsindex für die Bestimmung des Gebäudewerts wie auch nach dem Verkehrswert der Eigentumswohnung durch Hochrechnung des Kaufpreises mittels Baukostenindex ermittelt werden.