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1989
Sonstige
Sonstige
LG
LG Bayreuth
LG Bayreuth - Beschluß vom 14.07.1989
2 O 227/89
Normen:
GKG
§
19
Abs.
3
;
ZPO
§
5
;
Fundstellen:
JurBüro 1989, 1601
LG Bayreuth - Beschluß vom 14.07.1989 (2 O 227/89) - DRsp Nr. 1998/11851
LG Bayreuth,
Beschluß
vom 14.07.1989
- Aktenzeichen 2 O 227/89
DRsp Nr. 1998/11851
Wird im Rahmen eines Prozeßvergleichs ein Minderungseinwand miterledigt, führt dieser Umstand nicht zur - entsprechenden - Streitwerterhöhung.
Normenkette:
GKG
§
19
Abs.
3
;
ZPO
§
5
;
Fundstellen
JurBüro 1989, 1601
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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