LG Bayreuth - Beschluß vom 12.11.1985 (1 O 10/85) - DRsp Nr. 1998/11880
LG Bayreuth, Beschluß vom 12.11.1985 - Aktenzeichen 1 O 10/85
DRsp Nr. 1998/11880
Bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Antrages der Grundstückseigentümerin auf gerichtliche Entscheidung gegen den Beschluß auf vorzeitige Besitzeinweisung ist der Streitwert im Regelfalle mit einem Drittel des Wertes der betroffenen Grundstücksfläche zu bemessen.