LG Bayreuth - Beschluß vom 12.02.1985 (Qs 3/85) - DRsp Nr. 1998/11889
LG Bayreuth, Beschluß vom 12.02.1985 - Aktenzeichen Qs 3/85
DRsp Nr. 1998/11889
Für die Bemessung der konkreten Verteidigergebühr sind die Entwicklungen der Einkommensverhältnisse des Auftraggebers während der gesamten Tätigkeit des Rechtsanwalts zu berücksichtigen.