LG Bayreuth - Beschluß vom 07.08.1985 (S 72/84) - DRsp Nr. 1998/11885
LG Bayreuth, Beschluß vom 07.08.1985 - Aktenzeichen S 72/84
DRsp Nr. 1998/11885
Hat der Kläger die Hauptsache einseitig für erledigt erklärt, der Beklagte hingegen weiterhin Klageabweisung beantragt, verbleibt es weiterhin beim Streitwert der Hauptsache.