LG Bayreuth - Beschluß vom 07.08.1985
S 72/84
Normen:
ZPO § 3 ;
Fundstellen:
JurBüro 1985, 1707

LG Bayreuth - Beschluß vom 07.08.1985 (S 72/84) - DRsp Nr. 1998/11885

LG Bayreuth, Beschluß vom 07.08.1985 - Aktenzeichen S 72/84

DRsp Nr. 1998/11885

Hat der Kläger die Hauptsache einseitig für erledigt erklärt, der Beklagte hingegen weiterhin Klageabweisung beantragt, verbleibt es weiterhin beim Streitwert der Hauptsache.

Normenkette:

ZPO § 3 ;
Fundstellen
JurBüro 1985, 1707