LG Bamberg - Beschluß vom 25.07.1990 (1 T 2/90) - DRsp Nr. 1998/11806
LG Bamberg, Beschluß vom 25.07.1990 - Aktenzeichen 1 T 2/90
DRsp Nr. 1998/11806
Ein Fall des § 19 Abs. 4KostO ist dann nicht anzunehmen, wenn ein Hofübergabevertrag lediglich eine kleine Fläche des landwirtschaftlichen Nebenbetriebs betrifft, wobei diese Fläche für sich nicht in der Lage ist, den angemessenen Unterhalt einer bäuerlichen Familie zu garantieren.