LG Bamberg - Beschluß vom 20.03.1985 (1 O 13/84) - DRsp Nr. 1998/11819
LG Bamberg, Beschluß vom 20.03.1985 - Aktenzeichen 1 O 13/84
DRsp Nr. 1998/11819
Die Beweisgebühr fällt aus dem Wert von Klage und Widerklage an, wenn die Erläuterung des Gutachtens durch den Sachverständigen angeordnet wird, nachdem die Widerklage erhoben worden ist, und sich die Beweisaufnahme auch auf den Gegenstand der Widerklage erstreckt.