LG Bamberg - Beschluß vom 17.02.1988 (3 T 139/87) - DRsp Nr. 1998/11812
LG Bamberg, Beschluß vom 17.02.1988 - Aktenzeichen 3 T 139/87
DRsp Nr. 1998/11812
Der Statiker hat in seiner Schlußrechnung anzugeben, von welcher Leistungsphase (§ 64HOAI) er ausgeht; andernfalls ist seine Rechnung nicht prüffähig und damit auch nicht fällig.