LG Ansbach - Beschluß vom 13.05.1986 (Qs 74/86) - DRsp Nr. 1998/11613
LG Ansbach, Beschluß vom 13.05.1986 - Aktenzeichen Qs 74/86
DRsp Nr. 1998/11613
Wird ein ausländischer Betroffener in einem gerichtlichen Bußgeldverfahren verurteilt, können ihm nicht die durch die notwendige Hinzuziehung eines Dolmetschers entstandenen Kosten auferlegt werden.