Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - das am 07.11.2007 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.328,89 € sowie weitere 146,85 € zu zahlen, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.02.2007.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger 52 % und die Beklagte 48 %; die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 34 % und die Beklagte zu 66 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Der Kläger nimmt die Beklagte aus bei ihr genommenen Gebäudeversicherungen auf Ersatz von Sturmschäden aufgrund eines Sturmes vom 20.05.2006 in Anspruch.
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