BayObLG - Beschluss vom 08.01.2003
3Z BR 197/02
Normen:
KostO § 19 Abs. 4 § 156 ; FGG § 12 § 15 ;
Fundstellen:
FGPrax 2003, 97
NotBz 2004, 196
OLGReport-BayObLG 2003, 148
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 8764/99

Leistungsfähigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes - Nachweis und Festellungslast

BayObLG, Beschluss vom 08.01.2003 - Aktenzeichen 3Z BR 197/02

DRsp Nr. 2003/2668

Leistungsfähigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes - Nachweis und Festellungslast

»1. Für die Frage, ob aus einem landwirtschaftlichen Betrieb ein erheblicher Teil eines Familieneinkommens erwirtschaftet werden kann, ist nicht auf den Lebensbedarf des konkreten Inhabers, sondern auf den Bedarf einer bäuerlichen Durchschnittsfamilie abzustellen. 2. Zu den Anforderungen an den Nachweis der Leistungsfähigkeit des Betriebes und zur Feststellungslast in diesem Fall.«

Normenkette:

KostO § 19 Abs. 4 § 156 ; FGG § 12 § 15 ;

Gründe:

I.

Der beteiligte Notar beurkundete am 30.4.1999 die Übergabe mehrerer Grundstücke von insgesamt 4,5459 ha Fläche, beschrieben als Wohnhaus, Wirtschaftsgebäude, Gebäude- und Freifläche, Grünland und Acker-Grünland, von den Eltern des Beteiligten an diesen. In der Urkunde wurde die Auflassung der Grundstücke an den Beteiligten und die Bestellung eines Leibgedings für die Eltern des Beteiligten erklärt, dessen wesentlicher Inhalt in einem Wohnungsrecht, der Gewährung täglicher Kost und jederzeitiger Wart und Pflege, jeweils lebenslang, besteht.

In der Kostenrechnung, die der beteiligte Notar dem Beteiligten am 3.5.1999 übersandte, wurde, ausgehend vom Verkehrswert der Grundstücke, ein Geschäftswert von 667000 DM angenommen.