LAG Köln - Beschluß vom 09.06.1999 (12 Ta 144/99) - DRsp Nr. 1999/7890
LAG Köln, Beschluß vom 09.06.1999 - Aktenzeichen 12 Ta 144/99
DRsp Nr. 1999/7890
»Zur Festsetzung des Gegenstandswertes beim Antrag des Betriebsrats auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung, mit der die Verlagerung des Firmensitzes vor Abschluß des Verfahrens über den Interessenausgleich verhindert werden soll.«