Die nach § 10 Abs. 3 BRAGO an sich statthafte und form- und fristgerecht erhobene Beschwerde hatte keinen Erfolg. Die in erster Instanz erfolgte Streitwertfestsetzung hält einer Überprüfung stand.
Das Verfahren hatte die Auflösung eines neunköpfigen Betriebsrats in einem Betrieb mit 320 wahlberechtigten Arbeitnehmern gemäß §
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|