Auf die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, 4. Zivilsenat, vom 5. November 2009 aufgehoben.
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Hamburg, Kammer 07 für Handelssachen, vom 13. August 2009 in der Fassung des Abhilfebeschlusses vom 25. September 2009 abgeändert.
Die von der Antragstellerin aufgrund des Urteils des Landgerichts Hamburg, Kammer 07 für Handelssachen, vom 28. April 2009 an die Antragsgegnerin zu erstattenden Kosten werden festgesetzt auf 2.200,90 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7. Mai 2009.
Die Antragstellerin hat die Kosten der Rechtsmittelverfahren zu tragen.
Beschwerdewert: 445,90 €.
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