KreisG Erfurt - Beschluß vom 19.08.1992 (2 L 114/92) - DRsp Nr. 1993/4291
KreisG Erfurt, Beschluß vom 19.08.1992 - Aktenzeichen 2 L 114/92
DRsp Nr. 1993/4291
Ablehnung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen von der Treuhandanstalt gem. § 3 a VermG erlassenen Bescheid über die Zulassung der Veräußerung eines Hotels an einen Investor:- Zulässigkeit des Antrags;- Rechtmäßigkeit des § 3 a-Bescheides (Einhaltung des nach § 3 a VermG erforderlichen Verfahrens, investiver Zweck der Veräußerung, keine unbillige Härte durch den Vollzug des Bescheides);- Kriterien für die Streitwertfestsetzung;- Unanfechtbarkeit des Ablehnungsbeschlusses: Geltung der besonderen prozessualen Vorschriften des Investitionsvorranggesetzes - und damit auch des Rechtsmittel- ausschlusses gem. § 23 Abs. 2InVorG - in § 3 a-Verfahren, die am 22.7.1992 (dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des InVorG) noch nicht abgeschlossen waren.