I.
Das Rechtsmittel der Klägerin ist zulässig.
Nach Anhörung beider Parteien wertet der Senat den als "Erinnerung" bezeichneten Rechtsbehelf der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts ... als sofortige Beschwerde. Als solche ist das Rechtsmittel statthaft (§ 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO).
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|