Das Landgericht hatte Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf den 20. Juni 2006 um 10.15 Uhr. Durch ein am 19. Juni 2006 bei dem Landgericht eingegangenes Fax nahm der Prozessbevollmächtigte der Klägerin die Klage zurück. Neben dem Eingangsstempel befindet sich der Vermerk:
"Eingang bei der Geschäftstelle am 20. Juni 2006 um 10.30 Uhr"
Die von außerhalb angereiste, über die Klagerücknahme nicht informierte Prozessbevollmächtigte des Beklagten nahm den Termin wahr. Die gesamten Kosten des Rechtsstreits sind der Klägerin auferlegt worden.
Mit der sofortigen Beschwerde erstrebt die Klägerin eine Einschränkung ihrer Kostentragungspflicht dahin, dass sie nur die bis zum 19. Juni 2006 entstandenen Kosten des Rechtsstreits zu tragen habe. Das Landgericht habe am 19. Juni 2006 die gebotene Terminsaufhebung und Abladung der gegnerischen Prozessbevollmächtigten versäumt.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|