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2005
Sonstige
OLG
KG
KG - Beschluss vom 17.10.2005
8 W 72/05
Normen:
ZPO
§
91a
§
93
;
BGB
§
362
Abs.
1
;
Fundstellen:
KGReport 2006, 74
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 23.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen
12 O 194/04
Kostentragung nach Erledigungserklärung - sofortiges Anerkenntnis nach § 93 ZPO bei Zahlung unter Vorbehalt?
KG,
Beschluss
vom 17.10.2005
- Aktenzeichen 8 W 72/05
DRsp Nr. 2005/20097
Kostentragung nach Erledigungserklärung - sofortiges Anerkenntnis nach §
93
ZPO
bei Zahlung unter Vorbehalt?
»Zum Vorliegen eines sofortigen Anerkenntnisses nach §
93
ZPO
im Falle der Zahlung unter Vorbehalt.«
Normenkette:
ZPO
§
91a
§
93
;
BGB
§
362
Abs.
1
;
Entscheidungsgründe:
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