Gründe:
I. Der Kläger ist Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin, die einen Gebäudedienst betrieb. Er nahm die beklagte Krankenkasse aus Insolvenzanfechtung (§ 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO) auf Rückzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Anspruch, welche die Schuldnerin in der kritischen Zeit durch Banküberweisung erbracht hatte. Die Beklagte trat den vorprozessualen Zahlungsaufforderungen vom 4. September 2003 und 2. Oktober 2003 mit Anwaltsschreiben vom 23. September 2003 und 17. Oktober 2003 entgegen. Nach Ablauf der bis zum 17. Oktober 2003 verlängerten Zahlungsfrist reichte der Kläger am 14. Januar 2004 die Klageschrift über 1.079,67 EUR zuzüglich Zinsen ein, die am 18. Februar 2004 zugestellt wurde.