Kostentragung bei übereinstimmender Erledigterklärung nach Zustimmung zur Kündigung des gemeinsam begründeten Mietverhältnisses nach Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2007 - Aktenzeichen I-10 W 29/07
DRsp Nr. 2007/18369
Kostentragung bei übereinstimmender Erledigterklärung nach Zustimmung zur Kündigung des gemeinsam begründeten Mietverhältnisses nach Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
»1. Nach dem Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können die vormaligen Lebensgefährten regelmäßig wechselseitig die Mitwirkung bei der Kündigung des Mietverhältnisses hinsichtlich der bisher gemeinsam bewohnten Wohnung verlangen.2. Dementsprechend kann der Partner, der dem anderen nach dem Zerwürfnis der Beziehung die Wohnung zur alleinigen Nutzung überlassen hat, von diesem die Zustimmung zur ordentlichen Kündigung des gemeinsam begründeten Mietverhältnisses beanspruchen. Ein solches Zustimmungsverlangen ist nicht treuwidrig. Dem steht schon das nachhaltige Interesse des ausgezogenen Partners entgegen, nicht auf unabsehbare Zeit an ein Mietverhältnis gebunden zu sein, mithin auch für alle Verbindlichkeiten aufkommen zu müssen, dessen Grundlage - Lebensgemeinschaft in der Mietwohnung - für ihn nach Auszug entfallen ist.«