I.
Der Kläger hat als Insolvenzverwalter den Beklagten auf Zahlung der Stammeinlage als Gesellschafter der insolventen GmbH in Höhe von 255.645,95 Euro in Anspruch genommen. Die Parteien haben den Rechtsstreit nach Vorlage von Kontounterlagen durch den Beklagten und Durchführung einer Beweisaufnahme übereinstimmend für erledigt erklärt. Wegen des näheren Sach- und Streitstandes wird auf die Gründe des angefochtenen Beschlusses Bezug genommen.
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